Rekursberatung

Die Studentenschaft bietet kostenlos eine Rekursberatung für Studierende an. Sie gibt Dir nützliche Tipps bei juristischen Fragestellungen rund um das Ausarbeiten von Rekursen (Fristen, Formen, Rekursgründe u.ä.) und erläutert Dir das Rekursverfahren.

Jede Bescheinigung über eine an der Universität abgelegte Prüfungsleistung stellt eine anfechtbare Verfügung dar. Als Rechtsmittel steht der Rekurs an die Rekurskommission der Universität zur Verfügung. Das richtige Verfassen von Rekursen kann aus verschiedenen Gründen eine Schwierigkeit darstellen. Selbst offensichtlich begründete Rekursbegehren können am Nichteinhalten von formellen Anforderungen scheitern. Aus diesem Grund bietet die Studentenschaft kostenlos eine Rekursberatung für Studierende an. Sie gibt Dir nützliche Tipps bei juristischen Fragestellungen rund um das Ausarbeiten von Rekursen (Fristen, Formen, Rekursgründe u.ä.) und erläutert Dir das Rekursverfahren.

Zu Beachten ist aber, dass die Rekursberatung sich konzentriert auf die Sicherstellung eines formal einwandfrei eingereichten Rekurses und keine konkrete Hilfestellung in materiellen Fragen leisten kann.

Im Falle einer entsprechenden allgemeinen oder spezifischen Anfrage sende bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Ein studentischer Rekursberater wird schnellstmöglich mit Dir Kontakt aufnehmen.

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Merkblatt Rekursberatung:RekursberatungLeitfaden.pdf (460 KB)