Studentenparlament (StuPa)

Das Studentenparlament (StuPa) ist das legislative Organ der Studentenschaft. In Abstimmung mit dem Vorstand und den Gremienvertretern legt es die universitätspolitische Meinung der Studentenschaft fest. Das Parlament ist zur Beschlussfassung in sämtlichen Angelegenheiten befugt, welche nicht durch die Statuten anderen Organen übertragen sind. Es ist insbesondere für die Zusammensetzung und Tätigkeit der studentischen Organe und Vertreter in Gremien der universitären Selbstverwaltung zuständig. Durch Beaufsichtigung des Vorstandes über Genehmigung von Programm, Budget und Rechnung des Vorstandes nimmt es eine Kontrollfunktion wahr.

Nächste Sitzungen:

  • Mi. 07.03.12 (18.15-22.00) Raum 01-U203
  • Di. 20.03.12 (18.15-22.00)
  • Mi. 18.04.12 (18.15-22.00)
  • Di. 01.05.12 (18.15-22.00)
  • Di. 22.05.12 (18.15-22.00) Raum 01-112

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Zusammensetzung des StuPas

Das Studentenparlament setzt sich aus Gremienvertretern und Programmvertretern zusammen:

  1. Die Gremienvertreter werden von allen Studenten im Frühjahr gewählt. Sie sitzen als vollwertige Mitglieder in den Gremien der Universität ein. Dies sind die verschiedenen Schools (Abteilungen) und der Senat der Universität (in dem unter anderem alle ordentlichen Professoren einsitzen).
  2. Die Programmvertreter werden von den Studenten des jeweiligen Programms gewählt. Jedes Programm (sei es der Bachelor BWL, der Master in Banking & Finance oder der Doktor in Organisation und Kultur, etc.) wählt einen Vertreter. Die Assessmentstufe wählt drei Vertreter mit dem Pflichtwahlfach Mathematik und einen Vertreter mit dem Pflichtwahlfach Recht. Diese Programmvertreter sorgen für den Austausch zwischen der Studentenschaft und der entsprechenden Programmleitung, sowie für die Vertretung der Programmstudenten gegenüber der Studentenschaft und dem Programm.